Wenn die Mietwohnung vermüllt ist
Eine vermüllte Mietwohnung ist für Vermieter ein ernstes Problem: Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall und Substanzschäden drohen. Doch was dürfen Vermieter tun?
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, seine Wohnung nach eigenem Ermessen zu nutzen. Erst wenn die Vermüllung zu einer Gefährdung der Bausubstanz, zu Schädlingsbefall oder zu einer Belästigung anderer Mieter führt, hat der Vermieter Handlungsmöglichkeiten.
Handlungsoptionen
- Abmahnung: Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung
- Besichtigung: Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt zur Wohnung verlangen
- Kündigung: Bei schwerwiegender Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich
- Räumungsklage: Als letztes Mittel über den Rechtsweg
Unser Rat
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch und ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu. Wir unterstützen Vermieter mit einer Komplettlösung: Räumung, Reinigung und Renovierung aus einer Hand.
Autor: Die Messie-Spezialisten – Redaktionsteam | Ordnungscoachs & Entrümpelungsexperten
